VfB Reichenbach 1921 e.V.

 

Bedingungen und Preise für die Nutzung des Sportheims


Bedingungen und Bemerkungen

Der VfB Reichenbach verpachtet das Sportheim des VfB Reichenbach für private Veranstaltungen. Es werden alle Einrichtungen und die Außenanlage mitverpachtet. Im Pachtpreis sind die Kosten für Heizung, Wasser und Strom enthalten.

Feiern von Personen unter 25 Jahren (ausgenommen sind Taufe, Kommunion und Konfirmation) können nur durchgeführt werden, wenn bei der Feier ein Vorstandsmitglied ununterbrochen anwesend ist.


Pachtpreis

Art

Mitglieder

Nichtmitglieder

Sportheim,   komplett

80   Euro

120   Euro

Sportheim,   kleiner Raum

50   Euro

80   Euro

 

Getränke

Der Pächter verpflichtet sich alle alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke, welche im Lieferangebot der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co.KG enthalten sind, für die Veranstaltung vom VfB Reichenbach zu beziehen. Andere Getränke dürfen im Sportheim nicht ausgeschenkt werden. Davon nicht betroffen sind Weine und Spirituosen.

 

Reinigung und Müll

Der Pächter verpflichtet sich das Sportheim in dem Zustand zu hinterlassen, wie es übergeben wurde. Das Mobiliar ist auf den ursprünglichen Platz zu stellen. Das Geschirr und die Gläser sind zu reinigen. Das Sportheim ist am Ende der Veranstaltung sauber zu übergeben. Wird die Reinigung vom VfB Reichenbach übernommen, ist ein Betrag von 50 Euro zu zahlen. Die Außenanlage ist zu reinigen. Anfallender Müll ist vom Pächter zu entsorgen.

 

Rechnung

Die Rechnung über den Pachtpreis, den Getränkeverbrauch und die eventuelle Reinigung wird vom VfB Reichenbach nach Abschluss der Veranstaltung gestellt.

 

Haftung

Der Pächter haftet für eine Eigentumsbeschädigung, die über die normale Abnutzung hinausgeht.

 

Weiterverpachtung

Es ist dem Pächter untersagt an eine dritte Person unterzuverpachten.

 

Rauchverbot

Im gesamten Sportheim des VfB Reichenbach besteht Rauchverbot. Ein Verstoß gegen dieses Rauchverbot kann ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro zur Folge haben. Falls gegen das Rauchverbot verstoßen und von der Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängt wird, haftet der Pächter persönlich und verpflichtet sich das Bußgeld zu zahlen.